So geht Kontrolle nicht! Zur Sonderprüfung des CISPA Helmholtz-Zentrums (Pressemitteilung)
Zu der Sonderprüfung des CISPA Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit erklärt Ayşe Asar, Sprecherin für Forschung, Technologie und Raumfahrt der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die vollständige Einstufung des Berichts zur Sonderprüfung des CISPA Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit und der Umgang mit seinen Ergebnissen sind für mich nicht nachvollziehbar. Ministerin Bär hat am 23. September im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung die aus ihrer Sicht fünf wichtigsten Ergebnisse der Sonderprüfung selbst vorgetragen und dabei erklärt, die wissenschaftliche Geschäftsführung habe die Zusammenarbeit mit dem Prüfer verweigert und Hinweise nicht berücksichtigt.
Zugleich werden der vollständige Bericht und die heutige Aussprache im Forschungsausschuss unter Verschluss gehalten. Gegen die Behandlung des Sachverhalts im Ausschuss als Verschlusssache habe ich in der Sitzung widersprochen. Die Ministerin beansprucht mit dieser Vorgehensweise faktisch die alleinige Deutungshoheit über die Ergebnisse der Prüfung.
Ich habe den Prüfbericht Anfang der Woche eingesehen. Zu seinem Inhalt darf und werde ich mich nicht äußern. Unabhängig davon bleiben Fragen zum Verfahren offen, auf die Ministerin Bär Antworten geben muss: Warum wurde der Gesellschaftsvertrag des CISPA bereits rund drei Wochen vor Vorlage des Prüfberichts geändert? Warum wurde der Aufsichtsrat vor dieser Entscheidung nicht angehört? Und warum wird der gesamte Bericht eingestuft, während die Ministerin einzelne Vorwürfe und Bewertungen daraus öffentlich vorträgt?
Wer öffentlich schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Institution oder einzelne Personen erhebt, muss auch öffentlich nachvollziehbar darlegen, worauf sich diese Vorwürfe stützen und zwar so, dass die Betroffenen dazu Stellung nehmen können. Andernfalls stehen Anschuldigungen im Raum, die weder das Parlament noch die Öffentlichkeit überprüfen und öffentlich bewerten können.
Auch das heutige Format im Ausschuss wird dem parlamentarischen Kontrollanspruch nicht gerecht, insbesondere was das in dem Ausschuss praktizierte Vorgehen der Bündelung von Fragen der Abgeordneten anbelangt.
Ich werde prüfen lassen, ob die pauschale Einstufung aller rund 400 Seiten mit dem Grundsatz der Geheimschutzordnung vereinbar ist, nur das unbedingt Erforderliche einzustufen und was das für die Kontrollrechte des Parlaments bedeutet. Darüber hinaus bringen wir eine Kleine Anfrage ein, um das Verfahren rund um die Satzungsänderung, die Einbindung des Aufsichtsrats und die Entscheidung über die Einstufung des Berichts aufzuklären."