POSITIONSPAPIER - Forschungsfreiheit schützen, Dual-Use-Risiken minimieren: Für klare Sicherheitsregeln in der internationalen Wissenschaftskooperation

Der regelmäßige Austausch deutscher Drohnenforscherinnen und Spitzenwissenschaftlerinnen mit Akteuren aus China und Russland zeigt ein unzureichendes Problembewusstsein gegenüber zivil-militärischen Verflechtungen. Forschungsergebnisse aus deutschen Spitzenclustern dürfen nicht ungewollt zur Modernisierung ausländischer Militär- und Überwachungsapparate beitragen. Wenn sicherheitsrelevante Kernbereiche der Informationssicherheit und Luftfahrtforschung ohne klare Sicherheitsüberprüfungen geteilt werden, wird die strategische Autonomie Deutschlands und Europas nachhaltig gefährdet.

Verankerung des EU-Standards für Forschungssicherheit und Know-how-Schutz in Schlüsseltechnologien

Kernforderung 1: Zur Wahrung der technologischen Souveränität sowie zum Schutz vor ungewolltem Technologie- und Wissenstransfer dient der Katalog kritischer Technologiebereiche der Europäischen Kommission als verbindlicher Maßstab für alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben, Projekte und Kooperationen (z. B. im Rahmen der Hightech-Agenda Deutschland und nationaler Förderprogramme). Diese umfassen insbesondere: fortgeschrittene Halbleitertechnologien, künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Biotechnologien, Robotik, autonome Systeme sowie Luft- und Raumfahrtsysteme. Zuwendungsempfänger sind danach verpflichtet, vor Vorhabenbeginn eine systematisierte Risikobewertung durchzuführen und diese nachzuweisen.

Eine Beteiligung an oder Kooperation mit Stellen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie staatlich finanzierten Programmen aus Drittstaaten ist in diesen Schlüsseltechnologien ausgeschlossen, sofern

a. ein erhebliches Risiko des ungewollten Abflusses von kritischem Know-how oder geistigem Eigentum besteht,

b. die Technologien ein konkretes Zivil-Militär-Doppelnutzungspotenzial (Dual-Use) aufweisen, oder

c. die beteiligten Akteure staatlicher Kontrolle oder Einflussnahme unterliegen, die den Grundsätzen der wissenschaftlichen Integrität und Unabhängigkeit widerspricht.

Der Nachweis erfolgt bei allen Projekten, Forschungsarbeiten und Kooperationen durch eine verbindliche Eigenerklärung (Compliance-Nachweis).

Kernforderung 2: Darüber hinaus braucht es einen klaren institutionellen Ausschluss für Kooperationen mit militärnahen Einrichtungen Chinas. Das Prinzip der zivil-militärischen Fusion in China führt dazu, dass auch vorgeblich zivile Forschungsvorhaben direkt dem Militärsektor zugutekommen. Unabhängig vom konkreten Thema des Forschungsvorschlags sind Universitäten und Institute, die als öffentliche Einrichtungen dem chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) unterstehen oder dessen Aufsicht unterliegen, von allen nationalen Förderprogrammen (auch über die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz) vollumfänglich auszuschließen. Der Bund sollte seinen Einfluss in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz nutzen, damit auch in regionalen Förderprogrammen ein entsprechender Ausschluss umgesetzt wird.

Dies betrifft primär die sogenannten „Seven Sons of National Defence". Diese sind:

  • Harbin Institute of Technology (Fokus: Raumfahrt, Robotik, Nukleartechnik)

  • Beihang University (Fokus u. a. Luft- und Raumfahrt, Drohnen)

  • Beijing Institute of Technology (Fokus u. a. Waffensysteme)

  • Northwestern Polytechnical University (Fokus: militärische Luftfahrt, Drohnen, Raketenantriebe)

  • Nanjing University of Aeronautics and Astronautics (Fokus: Luftfahrttechnik)

  • Nanjing University of Science and Technology (Fokus: Artillerie, Munitionstechnik)

  • Harbin Engineering University (Fokus: Marine-Technologie)

Diese Einrichtungen weisen tiefgreifende Verflechtungen mit Chinas Verteidigungs- und Rüstungssektor auf. Eine Kooperation birgt ein inakzeptables Risiko für den Technologietransfer.

Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut und muss gerade in Kooperationen mit Staaten, die die Freiheitsrechte nicht achten, verteidigt und geschützt werden. Forschungssicherheit ist kein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, sondern ihre notwendige Schutzgarantie. Nur wer kritische Technologien vor Fremdbestimmung und ungewolltem Abfluss schützt, bewahrt die Unabhängigkeit und Offenheit unserer Wissenschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse durch autoritäre Staaten zweckentfremdet oder gegen unsere eigenen Werte gewendet werden.

Unabhängig davon bleiben internationale Kooperationen unverzichtbar, um globale Krisen zu bewältigen. Sicherheitsvorkehrungen dürfen den wissenschaftlichen Austausch deshalb nicht grundsätzlich infrage stellen, sondern müssen ihn gezielt vor Missbrauch schützen. Eine wirksame Strategie gegen wachsende autokratische Einflussnahme besteht daher nicht allein in klarer Abgrenzung und klaren Leitlinien, sondern auch im gezielten Ausbau der Zusammenarbeit mit demokratischen Wertepartnern.

Ich fordere Bund und Länder auf, unverzüglich die oben genannten Leitplanken in verbindliche Regeln zu übersetzen, um deutsche Hochschulen und Forschungszentren vor Ausspähung und strategischer Vereinnahmung zu schützen.

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Verbändebeteiligung und der erneuten Verschiebung der BAföG-Reform (PRESSEMITTEILUNG)