Nur ein Probelauf? Zum Soft Opening der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit (Pressemitteilung)
Zum Start der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit erklärt Ayşe Asar, Sprecherin für Forschung, Technologie und Raumfahrt der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Plattform ist richtig. Bund, Länder, Allianz und Sicherheitsbehörden an einem Tisch – so gehört sich das, und die Risiken sind real. Aber was morgen startet, ist kein Start. Es ist ein Probelauf.
Die Eckpunkte stammen vom Dezember. Zehn Monate später nennt das Ministerium es ‚Soft-Opening‘, arbeitsfähig soll die Plattform erst im Januar 2027 sein, und für die morgige Sitzung des Lenkungsgremiums gibt es bis heute keine Unterlagen. Im Ausschuss hat das Haus am Mittwoch eingeräumt: Die Leitlinien werden erst jetzt erarbeitet. Es gibt also nach wie vor keine einzige Regel, an der sich eine Hochschule oder ein Institut in Deutschland orientieren kann.
Erst ein Institut abstrafen, dann die Regeln schreiben. So stellt die Ministerin die Forschungssicherheit auf den Kopf. In der gestrigen Regierungsbefragung hat sie die Vorwürfe gegen das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit mit dessen Kooperationen mit China begründet, während sie selbst mit Peking über ein ‚gemeinsames Regelwerk‘ verhandelt. Kooperationen mit China allein können kein Fehlverhalten begründen.
Wer Vorwürfe erhebt, muss benennen, welche verbindlichen Regeln verletzt wurden. Solche Regeln fehlen bis heute. Stattdessen stützt sich Frau Bär auf einen Bericht, den die Betroffenen nicht einsehen und zu dem sie nicht Stellung nehmen konnten. Ausgerechnet dieser Bericht soll nun allen Forschungseinrichtungen als Lehrstück dienen. Ein Lehrstück, das niemand lesen darf.
Hinzu kommt: Wie das Ministerium im Forschungsausschuss bestätigte, verfügten alle betroffenen CISPA-Beschäftigten über gültige Visa. Das von der Ministerin als zentral bezeichnete Visumverfahren führte in keinem dieser Fälle zu einer Ablehnung. Warum nun allein das Institut die Verantwortung tragen soll, bleibt unbeantwortet.
Der Umgang mit dem CISPA zeigt, was passiert, wenn klare Regeln und rechtsstaatliche Verfahren fehlen. Genau hier muss die Nationale Plattform für Forschungssicherheit ansetzen. Ich erwarte von der Plattform jetzt fünf konkrete Ergebnisse:
Erstens wissenschaftsgeleitete Leitlinien, die gelten. Erarbeitet, regelmäßig aktualisiert und verbindlich als Bedingung der Bundesförderung.
Zweitens Regeln, die an Technologien und Institutionen anknüpfen, nie an die Herkunft. Die Ministerin hat gestern von Menschen „aus Ländern, die wir nicht haben wollen“ gesprochen. Wer so redet, braucht die AfD nicht mehr.
Drittens einen Staat, der zuerst liefert: einen gesetzlichen Zugang der Servicestelle zu den Informationen der Dienste, mit Antwortfrist; Visa- und Exportkontrollfragen in Wochen statt in einem Jahr.
Viertens feste Verfahren, wenn der Bund eingreift. Wer geprüft wird, wird angehört, bevor er freigestellt wird, und darf den Bericht lesen. Keine Satzungs- und Personalentscheidungen vor der Auswertung.
Fünftens Kontrolle durch das Parlament. Berichte nur so weit geheim, wie es die Geheimschutzordnung verlangt. Vorwürfe, die eine Ministerin öffentlich erhebt, müssen für den Bundestag und alle sicherheitsüberprüften Mitarbeiter überprüfbar und ebenso öffentlich kommentierbar sein. Andernfalls reserviert sich eine Ministerin die alleinige öffentliche Deutungshoheit. Das entspricht nicht meinem Rechtsstaatsverständnis.
Forschungssicherheit und Wissenschaftsfreiheit sind keine Gegner. Artikel 5 Absatz 3 schließt Regeln nicht aus. Er schließt aus, dass der Staat ohne Regel eingreift. Genau das ist in diesem Sommer passiert.“