Gesetzgebung im Blindflug: Antwort der Bundesregierung zur Situation der Privatdozentinnen und Privatdozenten (Pressemitteilung)

Über die Ergebnisse unserer Kleinen Anfrage wurde gestern bereits in Forschung & Lehre sowie im Research.Table berichtet.

Uns beschäftigt insbesondere, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber hat, wie viele Privatdozentinnen und Privatdozenten in Deutschland unvergütete Lehre erbringen, wie viele von ihnen ohne Sozialversicherungsschutz dastehen und welche Rolle diese unbezahlte Arbeit für die reguläre Lehre an Hochschulen spielt. Das geht aus ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage hervor.

Von 23 Fragen beantwortet die Bundesregierung sieben mit dem Hinweis, es lägen „keine Erkenntnisse“ vor. In vier weiteren Antworten lehnt sie Maßnahmen ausdrücklich ab, darunter eine aus unserer Sicht notwendige Erweiterung der amtlichen Statistik.

Besonders brisant ist, dass zum 31. Dezember 2027 die Übergangsregelung des § 127 SGB IV ausläuft. Ab dem 1. Januar 2028 greift damit die Versicherungspflicht für Lehrkräfte. Zugleich bereitet die Bundesregierung eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens vor. Zu den Auswirkungen auf Privatdozentinnen und Privatdozenten erklärt sie, gesetzgeberische Maßnahmen zur Schließung der Absicherungslücken plane sie nicht. Das stellt sowohl für die Lehrenden als auch für die Hochschulen ein enormes Risiko dar.

Auch die einzige vorgelegte Statistik wirft Fragen auf. Die der Antwort beigefügte Auswertung weist für 2024 bundesweit 7.246 Privatdozenturen und außerplanmäßige Professuren aus, davon 4.540 allein in Baden-Württemberg, aber nur 30 in Nordrhein-Westfalen, dem Land mit den meisten Universitäten und Universitätskliniken. Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind gar nicht aufgeführt. Die Bundesregierung übersendet die Tabelle ohne Hinweis auf ihre eingeschränkte Vergleichbarkeit und räumt an anderer Stelle derselben Antwort ein, die zugrunde liegenden Daten seien für die Fragestellung „weder bestimmt noch geeignet“. 

Dazu erklärt Ayșe Asar, Sprecherin für Forschung, Technologie und Raumfahrt der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Bundesregierung räumt in dieser Antwort mehr ein, als ihr lieb sein kann. Sie weiß nicht, wie viele habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in diesem Land unbezahlt lehren. Sie weiß nicht, wie viele von ihnen ohne Kranken- und Rentenversicherung dastehen. Und sie weiß nicht, welchen Anteil diese unbezahlte Lehre an der regulären Lehre unserer Hochschulen hat.

 Am 1. Januar 2028 greift die Sozialversicherungspflicht für Lehrbeauftragte. Die Bundesregierung teilt uns mit, dass sie keine Erkenntnisse darüber hat, wie viele Privatdozentinnen und Privatdozenten davon betroffen sind, und dass sie auch nichts daran ändern will.

Das ist Gesetzgebung im Blindflug, auf dem Rücken von Menschen, die seit Jahren unvergütet unterrichten, damit der Laden läuft.

Es braucht dringend die Umsetzung der von Schwarz-Rot versprochenen Mittelbaustrategie mit einer auskömmlichen Bund-Länder-Finanzierung, damit Daueraufgaben in Lehre und Forschung auf angemessen vergüteten Dauerstellen wahrgenommen werden. Auch muss das Wissenschaftszeitvertragsgesetz so reformiert werden, dass die Wissenschaft weiterhin die klügsten Köpfe anziehen kann.“

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